Das Zentrale Testamentsregister ging am 01.01.2012 an den Start.
Zum Jahresbeginn hat das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister seine Tätigkeit aufgenommen.
Bislang stellte sich die Recherche nach verbliebenen Verfügungen von Todes wegen für die Nachlassgerichte oft mühselig und zeitraubend dar. Sofern ein Erblasser seinen letzten Willen vor dem Notar erklärte oder ein eigenhändig geschriebenes Testament in gerichtliche Verwahrung übergab, gelangten die Verwahrnachrichten in die ca. 5.000 Testamentsverzeichnisse der zuständigen Standesämter oder in die Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Bundesweit mussten die Nachlassgerichte erst die letztwilligen Verfügung beim Standesamt am Geburtsort des Erblassers anfordern. Auch diese Verzögerung war ein Grund dafür, warum sich selbst einfache Erbscheinsanträge über Wochen in die Länge ziehen konnten.
An einen schnellen und effektiven Informationsfluss im Sterbefall war kaum zu denken. – Von nun an wird das anders:
Seit dem 01.01.2012 wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, ob ein Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat und wo die Urkunden verwahrt werden. Die Registrierung von amtlich verwahrten und notariell beurkundeten erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister ist verpflichtend und wird automatisch vom Notar oder von den Amtsgerichten vorgenommen. Neu ist somit, dass alle in notarielle oder gerichtliche Verwahrung befindlichen Verfügungen von Todes wegen zukünftig zentral erfasst werden. Das Zentrale Testamentsregister prüft dann bei jedem einzelnen Sterbefall, ob Testamente oder Erbverträge des Erblassers vorliegen. Liegt eine Verfügungen von Todes wegen vor, so benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister die Verwahrstelle, damit eine umgehende Übersendung an das zuständige Nachlassgericht erfolgen kann.
Die bisher in den Standesämtern und dem Amtsgericht Schöneberg geführten Verwahrnachrichten werden derzeit in das Zentrale Testamentsregister nacherfasst, so dass in absehbarer Zukunft das Zentrale Testamentsregister vollständig sein wird. Die Eingabe dieser Verwahrungsinformationen in das Zentrale Testamentsregister wird wohl bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Die Vorteile des Zentrale Testamentsregisters liegen auf der Hand. Zukünftig werden sämtliche Verfügungen von Todes wegen schnell aufgefunden und es kommt zu weniger Fehlern aufgrund unzureichender Erfassungen.
Bitte beachten Sie, dass nur solche Testamente im Zentralen Testamentsregister erfasst werden, die kostenpflichtig beim Nachlassgericht hinterlegt werden oder notariell beurkundet wurden. Testamente die im privaten Bereich verwahrt bzw. aufgefunden werden, müssen nach wie vor nach dem Erbfall beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Wer nicht sämtliche (!) aufgefundene Testamente einreicht, macht sich wegen gegebenenfalls wegen Urkundenunterdrückung strafbar.