Früh habe ich mich neben dem Erbrecht auch auf das Vorsorgerecht spezialisiert.
Rechtsanwälte, die in dem noch recht jungen Rechtsgebiet Vorsorgerecht tätig sind, beschäftigen sich mit den folgenden Fragestellungen:
- Wie gestalte ich eine optimale Vorsorgevollmacht?
- Wie optimiere ich eine Vorsorgevollmacht, in der mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen?
- Wie erarbeite ich mit dem Mandanten eine gute und vor allem durchsetzungsfähige Patientenverfügung?
- Welche weiteren Verfügungen (Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Organspendeausweis etc.) sind ebenfalls vonnöten?
- Wann ist eine Unterstützungs- bzw. Kontrollbevollmächtigung sinnvoll?
- Wann sind Informationsvollmachten für Nichtbevollmächtigte ratsam?
- Wann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten einzusetzen?
- Wie vermeide ich bzw. wir als Eheleute eine Betreuung, wenn ich bzw. wir keine Kinder oder jüngere Freundinnen und Freunde haben?
- Wie soll das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer rechtlich ausgestaltet werden (Innenverhältnis)?
- Wie kann ein Leitfaden für einen Bevollmächtigten aussehen?
- Wie setze ich eine Patientenverfügung gegenüber Ärzten durch?
- Wie schützt man sich gegen Vollmachtsmißbrauch?
- Wie fordert man als Erbe oder Vollmachtgeber, das mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Bankvollmacht veruntreute oder entwendete Geld wieder zurück?
Ich bilde mich im Vorsorgerecht regelmäßig weiter. Ich betreibe das Vorsorgerecht nicht nur nebenbei. Bei mir erhalten Sie keine vorgefertigten Muster und Formulare aus der Schublade, die Sie ohne weitergehende Beratung zu unterschreiben haben. Sollten Sie mich mit der Regelung Ihres Vorsorgepaketes beauftragen, erhalten Sie eine umfassende ausschließlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Erst danach kann ich abschätzen, welche Regelungen in Ihrem Fall anzuraten sind. Erst danach gestalte ich Ihr individuelles Vorsorgepaket.