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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Früh habe ich mich neben dem Erbrecht auch auf das Vorsorgerecht spezialisiert.

Rechtsanwälte, die in dem noch recht jungen Rechtsgebiet Vorsorgerecht tätig sind, beschäftigen sich mit den folgenden Fragestellungen:

  • Wie gestalte ich eine optimale Vorsorgevollmacht?
  • Wie optimiere ich eine Vorsorgevollmacht, in der mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen?
  • Wie erarbeite ich mit dem Mandanten eine gute und vor allem durchsetzungsfähige Patientenverfügung?
  • Welche weiteren Verfügungen (Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, Organspendeausweis etc.) sind ebenfalls vonnöten?
  • Wann ist eine Unterstützungs- bzw. Kontrollbevollmächtigung sinnvoll?
  • Wann sind Informationsvollmachten für Nichtbevollmächtigte ratsam?
  • Wann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten einzusetzen?
  • Wie vermeide ich bzw. wir als Eheleute eine Betreuung, wenn ich bzw. wir keine Kinder oder jüngere Freundinnen und Freunde haben?
  • Wie soll das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer rechtlich ausgestaltet werden (Innenverhältnis)?
  • Wie kann ein Leitfaden für einen Bevollmächtigten aussehen?
  • Wie setze ich eine Patientenverfügung gegenüber Ärzten durch?
  • Wie schützt man sich gegen Vollmachtsmißbrauch?
  • Wie fordert man als Erbe oder Vollmachtgeber, das mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht oder einer Bankvollmacht veruntreute oder entwendete Geld wieder zurück?

Ich bilde mich im Vorsorgerecht regelmäßig weiter. Ich betreibe das Vorsorgerecht nicht nur nebenbei. Bei mir erhalten Sie keine vorgefertigten Muster und Formulare aus der Schublade, die Sie ohne weitergehende Beratung zu unterschreiben haben. Sollten Sie mich mit der Regelung Ihres Vorsorgepaketes beauftragen, erhalten Sie eine umfassende ausschließlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Erst danach kann ich abschätzen, welche Regelungen in Ihrem Fall anzuraten sind. Erst danach gestalte ich Ihr individuelles Vorsorgepaket.

Terminvereinbarung

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Mangold –
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Aachener Straße 1158a
50858 Köln

02234 – 916358
02234 – 916357

info@erbrecht-mangold.de

 

Focus Spezial:
Top-Anwalt im Erbrecht

Zeitschrift Focus Spezial 2018

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Veröffentlichungen

Buch 100 typische Mandate

Die 100 typischen Mandate im Erbrecht

 

Buch: Das erbrechtliche Mandat

Das erbrechtliche Mandat

 
 

Mandanten-Feedback auf Anwalt.de

  • Herr RA Mangold hat uns in einem Erbfall mit komplizierten familiären / finanziellen Rahmenbedingungen sehr schnell, freundlich und kompetent beraten. Dafür hat er eine schnelle und für alle Familienangehörigen günstige Lösung ausgearbeitet.

    S.J.
  • Herr RA Mangold hat sich intensiv mit unserem Nachlassfall beschäftigt und uns alle Möglichkeiten des Handelns aufgezeigt. Die Beratung war sehr gut, wir fühlen uns in unserem Problemfall gut unterstützt und vorbereitet. Jetzt liegt es an uns. Auch wenn man es sich wirklich nicht wünscht, ...gerne wieder mit RA Mangold.

    M.G.
  • Ausgezeichnete Anwaltskanzlei, hohes Maß an Fachkompetenz, effiziente Arbeitsabwicklung, integeres Auftreten und sehr gute Mandatsbetreuung.

    L.D.
  • Hohe Fachkompetenz, gute Beratung, schnelle Termine (auch am Wochenende), zügige Abwicklung des Falles. Herrn RA Mangold können wir weiter empfehlen.

    D.P.