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Alleinerbe

Glücklich ist der Alleinerbe. Zumindest ist dies in der Regel so.
Der Alleinerbe kann ohne Mitwirkungen von anderen über den Nachlass verfügen. Niemand redet dem Alleinerben bei der Verwaltung des Nachlasses rein. Es bedarf auch keiner langwierigen Auseinandersetzung wie bei der Erbengemeinschaft.

Mit dem Erbfall gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Alleinerben über. Der Alleinerbe erhält das gesamte Vermögen. Auf ihn gehen jedoch auch die gesamten Verbindlichkeiten über. Wenn die Erbschaft nicht überschuldet ist, ist eine Abwicklung für den Alleinerben meist völlig problemlos zu bewerkstelligen.

In den folgenden Fallkonstelllationen sollte der Alleinerbe sich jedoch anwaltlich beraten lassen:

  • der Nachlass ist überschuldet und es müssen eine Ausschlagung bzw. andere Sicherungsmaßnahmen erwogen werden (Achtung: 6-Wochen-Frist; Fristbeginn: Kenntnis vom Todesfall und dem Berufungsgrund)
  • gegenüber dem Alleinerben werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht
  • gegenüber dem Alleinerben werden Vermächtnisse geltend gemacht
  • die Erbschaft des Alleinerben wurde vom Erblasser trotz eines bestehenden Berliner Testaments durch Schenkungen mit Beeinträchtigungsabsicht geschmälert (Bsp.: Die Eltern setzten sich gegenseitig als Erben ein. Nach dem Tod des Erstversterbenden sollte der einzige Sohn alles erben. Nach dem Tod der Mutter schenkt der Vater der Geliebten 100.000 € und der Sohn erbt lediglich noch 10.000 €)
  • der Alleinerbe ist durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt oder durch eine Nacherbschaft bzw. Auflage belastet
  • das Testament, dass ihn zum Alleinerben bestimmt, wird durch andere mögliche Erben angefochten
  • die Abwicklung des Nachlasses ist arbeitsintensiv bzw. erfordert rechtliches Wissen und eine Unetrstützung durch einen Rechtsanwalt ist gewünscht

Scheuen Sie sich nicht, insbesondere wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Erstberatung nach einem Erbfall sowieso übernimmt, sich vorsorgend beraten zu lassen. Je früher sie sich beraten lassen, umso früher können mögliche Fragen für Sie erleichternd beantwortet bzw. nötige Weichen gestellt werden.

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2017 und 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Terminvereinbarung

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Mangold –
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Aachener Straße 1158a
50858 Köln

02234 – 916358
02234 – 916357

info@erbrecht-mangold.de

 

Focus Spezial:
Top-Anwalt im Erbrecht

Zeitschrift Focus Spezial 2018

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Veröffentlichungen

Buch 100 typische Mandate

Die 100 typischen Mandate im Erbrecht

 

Buch: Das erbrechtliche Mandat

Das erbrechtliche Mandat

 
 

Mandanten-Feedback auf Anwalt.de

  • Herr RA Mangold hat uns in einem Erbfall mit komplizierten familiären / finanziellen Rahmenbedingungen sehr schnell, freundlich und kompetent beraten. Dafür hat er eine schnelle und für alle Familienangehörigen günstige Lösung ausgearbeitet.

    S.J.
  • Herr RA Mangold hat sich intensiv mit unserem Nachlassfall beschäftigt und uns alle Möglichkeiten des Handelns aufgezeigt. Die Beratung war sehr gut, wir fühlen uns in unserem Problemfall gut unterstützt und vorbereitet. Jetzt liegt es an uns. Auch wenn man es sich wirklich nicht wünscht, ...gerne wieder mit RA Mangold.

    M.G.
  • Ausgezeichnete Anwaltskanzlei, hohes Maß an Fachkompetenz, effiziente Arbeitsabwicklung, integeres Auftreten und sehr gute Mandatsbetreuung.

    L.D.
  • Hohe Fachkompetenz, gute Beratung, schnelle Termine (auch am Wochenende), zügige Abwicklung des Falles. Herrn RA Mangold können wir weiter empfehlen.

    D.P.