„Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?“
Ich hoffe, dass Sie über dieses Zitat eines unbekannten Verfassers unbeteiligt Schmunzeln können. Wenn Sie beim Lesen eher ein flaues Gefühl im Magen haben und Sie beabsichtigen, mich in Sachen Erbengemeinschaft zu beauftragen, kann ich Ihnen Vorab das Folgende versichern:
Auch wenn bzw. gerade weil es mein Ziel ist, das für Sie beste Ergebnis zu erreichen, werde ich bei meiner Tätigkeit immer versuchen, Ihren Familienzusammenhalt zu fördern bzw. so wenig wie möglich in Mitleidenschaft zu ziehen. Denn:
„Es ist Unsinn, Türen zuzuschlagen, wenn man sie angelehnt lassen kann.“
(Zitat von J. William Fulbright, 1905-95, amerikanischer Politiker)
Ich unterscheide folgende 4 Phasen bei der Erbengemeinschaft:
- 1. Phase: Feststellung der Miterben („Wer ist alles Erbe geworden?“)
- 2. Phase: Bestimmung des Umfangs des Nachlasses („Was gehört zum Nachlass? Wie hoch ist der Nachlass? Welche Ansprüche gibt es gegen den Nachlass? Müssen Vorempfänge unter den Miterben ausgeglichen werden?“)
- 3. Phase: Verwaltung des Nachlasses („Was passiert mit dem Nachlass bis zur Teilung? Wer regelt was? Welche Pflichten und Rechte hat der einzelene Erbe?“)
- 4. Phase: Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft („Wer bekommt was? Wann wird geteilt?“)
In jeder Phase kann es zu spezifischen Unstimmigkeiten unter den Miterben kommen. Im schlimmsten Fall kommt es in allen 4 Phasen zu Unstimmigkeiten.
Sobald mehrere Erben vorhanden sind, treffen häufig eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen, Vorstellungen, familiärer Enttäuschungen, Sympathien und Ziele aufeinander.
Aufgrund des meist familiären Hintergrundes der Unstimmigkeiten werden die Streitigkeiten in Erbengemeinschaften häufig sehr emotional, manchmal sogar irrational ausgetragen.
Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten verbietet es sich für den von einem Miterben beauftragten Rechtsanwalt eine schematische Lösungsstrategie anzuwenden. Jede Erbengemeinschaft ist einzigartig. Eine Strategie, Methoden bzw. Lösungsansätze, die bei der einen Erbengemeinschaft zum Ziel geführt haben, können bei der anderen Erbengemeinschaft in einem Fiasko enden.
Wenn ich für Sie tätig werde, werde ich daher mit Ihnen zusammen eine für Sie vorteilhafte Strategie erarbeiten. Ich stelle Ihnen dabei neben meinem rechtlichen Wissen meine Persönlichkeit und meinen gesamten Erfahrungsschatz aller bisher bearbeiteten Erbengemeinschaftsfälle zur Verfügung.
Ich werde dabei versuchen, einen weisen Rat einer meiner Lieblingsphilosophen zu beherzigen: „Ziel und Wege. – Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg, Wenige in Bezug auf das Ziel.“ (Friedrich Nietzsche in Menschliches, Allzumenschliches 494)