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Erbschaft ausschlagen

Was sollten Sie beachten, wenn Sie die Erbschaft ausschlagen möchten?

Ist die Erbschaft möglicherweise überschuldet, besteht akuter Handlungsbedarf.
Grundsätzlich haftet der Erbe ab dem Augenblick des Erbfalls auch mit seinem eigenem Vermögen für alle Nachlassverbindlichkeiten.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören insbesondere alle

  • Erblasserschulden, wie z.B. Verbindlichkeiten aus Verträge des Erblassers, Unterhaltsverpflichtungen, etc.
  • Erbfallschulden, wie z.B. Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen, Beerdigungskosten, Erbersatzansprüche, Erbschaftssteuer, etc.
  • Nachlasskostenschulden, wie z.B. Kosten für die Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Inventarerrichtung, Gläubigeraufgebot, Nachlasspflegschaft, etc.

Bei einer überschuldeten Erbschaft bleibt vielfach nur die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer kurzen Frist von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall auszuschlagen. In Ausnahmefällen beträgt die Frist 6 Monate. Manchmal gelingt es auch, die schon erfolgte Annahme der Erbschaft anzufechten und die Anahme des Erbe rückgängig zu machen.
Nachteil der Ausschlagung des Erbe ist allerdings, dass man dann auch nicht die Erinnerungsstücke und Familienandenken erbt.
Daher sollte vor einer Ausschlagung der Erbschaft geprüft werden, ob eine weniger einschneidende Haftungsbeschränkung auf den Nachlass in Betracht kommt.

Als Mittel zur Haftungsbeschränkung stehen z.B. folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die Dreimonatseinrede
  • die Einrede des Aufgebotsverfahrens
  • die Dürftigkeitseinrede
  • die Nachlassverwaltung
  • das Nachlassinsolvenzverfahren

Bei einer erfolgreichen Haftungsbeschränkung wird nur noch mit den Nachlassgegenständen für bestehende Nachlassverbindlichkeiten gehaftet.

Gehört zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Beteiligung besteht zusätzlich die Gefahr, dass der Erbe aufgrund handels- oder gesellschaftsrechtlichen Vorschriften mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten haftet.
Auch diese Haftung kann durch rechtzeitiges Handeln beschränkt werden.

Lassen Sie nicht noch mehr Zeit verstreichen. Bei einem überschuldeten Nachlass besteht dringend Beratungsbedarf. Erst nach einer umfassenden Beratung sollte eine solch wichtige und folgenschwere Maßnahme wie die Ausschlagung einer Erbschaft vorgenommen werden.

Terminvereinbarung

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Mangold –
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Aachener Straße 1158a
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02234 – 916358
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Focus Spezial:
Top-Anwalt im Erbrecht

Zeitschrift Focus Spezial 2018

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Veröffentlichungen

Buch 100 typische Mandate

Die 100 typischen Mandate im Erbrecht

 

Buch: Das erbrechtliche Mandat

Das erbrechtliche Mandat

 
 

Mandanten-Feedback auf Anwalt.de

  • Herr RA Mangold hat uns in einem Erbfall mit komplizierten familiären / finanziellen Rahmenbedingungen sehr schnell, freundlich und kompetent beraten. Dafür hat er eine schnelle und für alle Familienangehörigen günstige Lösung ausgearbeitet.

    S.J.
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