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Erbrecht

In § 1922 Abs.1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz schlechthin beschrieben, nach dem mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht.

Mit dem Erbfall tritt der einzelne Erbe (Alleinerbe) bzw. mehrere Miterben (Erbengemeinschaft) von selbst, d.h. ohne weiteres Zutun, in die rechtliche Fußstapfen des Erblassers. Auf ihn bzw. sie gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Der oder die Erben übernehmen das Vermögen, bestehende Verträge aber auch sämtliche Schulden des Verstorbenen. Ist dies nicht gewollt, so bleibt für den jeweiligen Erben nur die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Erbschaft auszuschlagen.

Je nach dem, ob Sie Alleinerbe geworden sind oder zusammen mit den anderen Miterben eine Erbengemeinschaft bilden, sind Ihre Rechte und Pflichten aus der Erbschaft anders ausgestaltet. Daher bitte ich Sie, sich unter dem auf Sie zutreffenden Menuepunkt weiter zu informieren.

Als ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft. Eine weichenstellende frühzeitige Beratung lohnt sich. Rufen Sie an.

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2017 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

 

Terminvereinbarung

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Mangold –
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Aachener Straße 1158a
50858 Köln

02234 – 916358
02234 – 916357

info@erbrecht-mangold.de

 

Focus Spezial:
Top-Anwalt im Erbrecht

Zeitschrift Focus Spezial 2018

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Veröffentlichungen

Buch 100 typische Mandate

Die 100 typischen Mandate im Erbrecht

 

Buch: Das erbrechtliche Mandat

Das erbrechtliche Mandat

 
 

Mandanten-Feedback auf Anwalt.de

  • Herr RA Mangold hat uns in einem Erbfall mit komplizierten familiären / finanziellen Rahmenbedingungen sehr schnell, freundlich und kompetent beraten. Dafür hat er eine schnelle und für alle Familienangehörigen günstige Lösung ausgearbeitet.

    S.J.
  • Herr RA Mangold hat sich intensiv mit unserem Nachlassfall beschäftigt und uns alle Möglichkeiten des Handelns aufgezeigt. Die Beratung war sehr gut, wir fühlen uns in unserem Problemfall gut unterstützt und vorbereitet. Jetzt liegt es an uns. Auch wenn man es sich wirklich nicht wünscht, ...gerne wieder mit RA Mangold.

    M.G.
  • Ausgezeichnete Anwaltskanzlei, hohes Maß an Fachkompetenz, effiziente Arbeitsabwicklung, integeres Auftreten und sehr gute Mandatsbetreuung.

    L.D.
  • Hohe Fachkompetenz, gute Beratung, schnelle Termine (auch am Wochenende), zügige Abwicklung des Falles. Herrn RA Mangold können wir weiter empfehlen.

    D.P.