Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts in dem beurkundet wird, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist.
Welchen Zweck hat der Erbschein?
Mit dem Erbschein kann sich der Erbe gegenüber Dritten (wie z.B. Banken, Versicherungen, Grundbuchamt, etc.) als Erbe legitimieren. Der Erbschein soll in erster Linie den Rechtsverkehr schützen. Denn jeder darf darauf vertrauen, dass die Angaben im Erbschein über die Erben, die Größe des Erbteils und eventuelle Beschränkungen (z.B.: Nacherbenvermerk, Testamentsvollstreckung) richtig sind.
Welche Arten von Erbscheinen gibt es?
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Erbscheinen. Je nach Reichweite und umfassten Personenkreis wird der Erbschein namentlich wie folgt unterschieden: Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, Teilerbschein, Gruppenerbschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein oder beschränkter Erbschein.
Wo kann ich einen Erbschein beantragen?
Jeder der glaubt, Erbe geworden zu sein, kann einen Erbschein beantragen. Er wird vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. In Baden-Württemberg sind ausnahmsweise die Notare zuständig.
Welche Unterlagen benötigt das Nachlassgericht, um einen Erbschein erteilen zu können?
Bei jedem Antrag werden zunächst folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:
- denr Personalausweis des Antragstellers
- die Sterbeurkunde
- eidesstattliche Versicherung, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind
- eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben im Antrag richtig sind
Liegt ein Testament/Erbvertrag vor, werden zusätzlich folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:
- sämtliche Testamente und Erbverträge des Erblassers (auch: Entwürfe, korrigierte Fassungen, Ungültige, etc.)
- eidesstattliche Versicherung, dass keine weiteren Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
Wenn die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommt, da kein Testament/Erbvertrag vorliegt, werden statt dessen folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:
- Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden Vorverstorbener, Scheidungsurkunden, etc.
- eidesstattliche Versicherung, dass keine Verfügungen von Todes wegen bekannt sind
- eventuell eidesstattliche Versicherung über den Güterstand, in welchem der Erblasser verheiratet war
Wann sollte ich im Erbscheinsverfahren frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen bzw. von diesem den Antrag formulieren und begründen lassen?
Dies ist immer dann anzuraten,
- sobald ein unklares (handschriftliches) Testament vorliegt
- sobald Anhaltspunkte für die Ungültigkeit eines Testaments vorliegen
- sobald Anhaltspunkte für die Testierunfähigkeit des Erblassers vorliegen
- sobald mehrere sich widersprechende Testamente vorliegen
- wenn ein Berliner Testement vorliegt und der Längstlebende nochmals anders testiert hat
- wenn Zweifel über die Erbenstellung und die jeweiligen Erbquoten bestehen