Erbrechtsberatung – Häufig gestellte Fragen
Hier werden einige Fragen beantwortet, die unsere Mandanten häufig vor der Mandatserteilung stellen:
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Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr besetzt.
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Vergeben Sie auch Termine nach 17.30 Uhr?
Selbstverständlich. Auf Nachfragen stehen wir für eine Erbrechtsberatung bis mindestens 21.00 Uhr zu Verfügung.
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Ist es möglich, auch Samstags einen Beratungstermin zu erhalten?
Ja. Samstags berate ich auf Nachfrage in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
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Wie lange dauert es, bis ich einen ersten Beratungstermin erhalte?
Wenn Sie es wünschen und Fristen zu beachten sind bieten wir Ihnen außerhalb unserer Urlaubszeiten garantiert einen Termin innerhalb von längstens 3 Werktagen an. In sehr dringenden Fällen und nach Möglichkeit noch am Tag Ihrer Anfrage.
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Kommen Sie für eine Erbrechtsberatung auch zu mir nach Hause?
Ja. Viele unserer Mandanten finden es z.B. aus alters- bzw. gesundheitlichen Gründen bequemer, wenn wir für ein Beratungsgespräch zu ihnen nach Hause komme. Für die Anfahrt berechnen wir eine vorab zu vereinbarende Pauschale. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der zu erwartenden An – und Abfahrtszeit.
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Ich bin nicht mehr so gut zu Fuß. Wie sind Ihre Kanzleiräume zu erreichen?
Die Kanzlei befindet sich in der 1. Etage eines Bürogebäudes. Es sind lediglich 3 Treppenstufen zu überwinden. In der Tiefgarage steht meinen Mandanten ein Parkplatz zur Verfügung.