Die Übergabe Ihres Familienbetriebes an Ihre Nachkommen stellt für alle Beteiligte eine große Herausforderung dar. Es gilt, eine Vielzahl von Zielen und Interessen bei der erfolgreichen Nachfolgegestaltung zu beachten:
- Lösung von vorhandenen psychologischen und tatsächlichen Konflikten
- Sicherung der Altersversorgung des Seniors
- Erhalt des Unternehmens
- Gerechtigkeit unter den Kindern
- Zusammenhalt der Familie
- Vermeidung von übermäßigen Liquiditätsbelastungen
- Möglichst geringe Steuerbelastung bei der Übergabe
Aufgrund der psychologischen Komplexität und der Vielzahl der neben dem Erbrecht zu beachtenden gesetzlichen Regelungen (Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) bedarf es hier einer ausgeprägten Vertrauensgrundlage zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Bis ein Konzept zu einem Unternehmertestament erarbeitet wurde, dass alle Wünsche und die Ziele des Übergebenden berücksichtigt und die Fähigkeiten und Kompetenzen der nächsten Generationen mit einbezieht, bedarf es einer Vielzahl von Gesprächen.
Um Sie bei der Unternehmensnachfolge bestmöglichst beraten zu können, habe ich z.B. in den letzten Jahren folgende Fortbildungen besucht:
- Spezialisten-Seminar: DVEV-Unternehmensnachfolge-Lehrgang/Workshop (Oktober 2008)
- Erbschaftssteuerrecht (November 2009)
- Die GmbH in der Unternehmensnachfolge (November 2010)
- Die Unternehmensnachfolge (Oktober 2011)
- Steueroptimierte Nachfolgegestaltung nach den neuen Erbschaftssteuerrichtlinien (März 2012)
- Familienpool (August 2012)
Zudem hat mich die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in die Liste der DVEV-Experten für Unternehmensnachfolge aufgenommen. In diese Liste wird aufgenommen, wer einen 14-stündigen Lehrgang/Workshop besucht und eine Prüfung von drei Stunden Dauer bestanden hat.
Gerne würde ich Sie und Ihre Familie zur Gestaltung einer zukunftsweisenden Unternehmensnachfolge in meiner Kanzlei für Erbrecht, Rechtsanwalt Ralf Mangold kennen lernen.