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Unternehmertestament/ Unternehmensnachfolge

Die Übergabe Ihres Familienbetriebes an Ihre Nachkommen stellt für alle Beteiligte eine große Herausforderung dar. Es gilt, eine Vielzahl von Zielen und Interessen bei der erfolgreichen Nachfolgegestaltung zu beachten:

  • Lösung von vorhandenen psychologischen und tatsächlichen Konflikten
  • Sicherung der Altersversorgung des Seniors
  • Erhalt des Unternehmens
  • Gerechtigkeit unter den Kindern
  • Zusammenhalt der Familie
  • Vermeidung von übermäßigen Liquiditätsbelastungen
  • Möglichst geringe Steuerbelastung bei der Übergabe

Aufgrund der psychologischen Komplexität und der Vielzahl der neben dem Erbrecht zu beachtenden gesetzlichen Regelungen (Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) bedarf es hier einer ausgeprägten Vertrauensgrundlage zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Bis ein Konzept zu einem Unternehmertestament erarbeitet wurde, dass alle Wünsche und die Ziele des Übergebenden berücksichtigt und die Fähigkeiten und Kompetenzen der nächsten Generationen mit einbezieht, bedarf es einer Vielzahl von Gesprächen.

Um Sie bei der Unternehmensnachfolge bestmöglichst beraten zu können, habe ich z.B. in den letzten Jahren folgende Fortbildungen besucht:

  • Spezialisten-Seminar: DVEV-Unternehmensnachfolge-Lehrgang/Workshop (Oktober 2008)
  • Erbschaftssteuerrecht (November 2009)
  • Die GmbH in der Unternehmensnachfolge (November 2010)
  • Die Unternehmensnachfolge (Oktober 2011)
  • Steueroptimierte Nachfolgegestaltung nach den neuen Erbschaftssteuerrichtlinien (März 2012)
  • Familienpool (August 2012)

Zudem hat mich die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in die Liste der DVEV-Experten für Unternehmensnachfolge aufgenommen. In diese Liste wird aufgenommen, wer einen 14-stündigen Lehrgang/Workshop besucht und eine Prüfung von drei Stunden Dauer bestanden hat.

Gerne würde ich Sie und Ihre Familie zur Gestaltung einer zukunftsweisenden Unternehmensnachfolge in meiner Kanzlei für Erbrecht, Rechtsanwalt Ralf Mangold kennen lernen.

Terminvereinbarung

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste persönliche Beratung zur Verfügung.

Mangold –
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Ralf Mangold
Aachener Straße 1158a
50858 Köln

02234 – 916358
02234 – 916357

info@erbrecht-mangold.de

 

Focus Spezial:
Top-Anwalt im Erbrecht

Zeitschrift Focus Spezial 2018

Rechtsanwalt Ralf Mangold ist in der Zeitschrift Focus Spezial Anwälte 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht gelistet.

Veröffentlichungen

Buch 100 typische Mandate

Die 100 typischen Mandate im Erbrecht

 

Buch: Das erbrechtliche Mandat

Das erbrechtliche Mandat

 
 

Mandanten-Feedback auf Anwalt.de

  • Herr RA Mangold hat uns in einem Erbfall mit komplizierten familiären / finanziellen Rahmenbedingungen sehr schnell, freundlich und kompetent beraten. Dafür hat er eine schnelle und für alle Familienangehörigen günstige Lösung ausgearbeitet.

    S.J.
  • Herr RA Mangold hat sich intensiv mit unserem Nachlassfall beschäftigt und uns alle Möglichkeiten des Handelns aufgezeigt. Die Beratung war sehr gut, wir fühlen uns in unserem Problemfall gut unterstützt und vorbereitet. Jetzt liegt es an uns. Auch wenn man es sich wirklich nicht wünscht, ...gerne wieder mit RA Mangold.

    M.G.
  • Ausgezeichnete Anwaltskanzlei, hohes Maß an Fachkompetenz, effiziente Arbeitsabwicklung, integeres Auftreten und sehr gute Mandatsbetreuung.

    L.D.
  • Hohe Fachkompetenz, gute Beratung, schnelle Termine (auch am Wochenende), zügige Abwicklung des Falles. Herrn RA Mangold können wir weiter empfehlen.

    D.P.