Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich mein Referendariat im OLG Bezirk Stuttgart und arbeitete während dieser Zeit u.a. in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Stuttgart und einer international tätigen Kanzlei in Kapstadt.
Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2015 war ich zunächst in zwei mittelständischen Kanzleien mit besonderer familien- und erbrechtlichen Spezialisierung tätig. Im März 2019 erfolgte sodann der Wechsel in die Fachkanzlei für Erbrecht Mangold. Seit März 2019 bin ich auch Fachanwältin für Erbrecht. Ich berate und vertrete Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Mein anwaltliches Verständnis ist geprägt davon, besondere persönliche und rechtliche Problemkonstellationen mit Sachverstand, Durchsetzungskraft, Empathie und Kreativität einer individuellen und interessengerechten Lösung zuzuführen.
Das Ziel meiner Tätigkeit ist in erster Linie die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten möglichst effektiv durchzusetzen. Hierzu gehört teure und unnötige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Sollte die Durchsetzung des Anspruchs außergerichtlich jedoch nicht erreichbar sein, so vertrete ich Sie mit aller Vehemenz selbstverständlich auch gerichtlich.